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    CB-Funk: Allgemeines


    CB-Funk bzw. CB-Radio kommt ursprünglich aus Amerika und bedeutet auf Deutsch in etwa Bürgerfunk (Citizen Band), das heißt, eben eine Funkanwendungen für den normalen Bürger, der kein Interesse an kommerziellen Funkdiensten oder dem Amateurfunk hat.

    Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk im 27 MHz-Bereich und gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk. Jedermann kann am CB-Funk teilnehmen, wobei alle Nutzer - "CB-Funker" - gleichberechtigt sind.

    So definiert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den CB-Funk in eine ihrer Informations-Broschüren. Hinter dem CB-Funk steckt jedoch wesentlich mehr als die obige Beschreibung vermuten lässt. Die Zahl der aktiven CB-Funker liegt derzeit bei ungefähr 300.000 und damit wesentlich höher als im Amateurfunk. Das liegt mit an den wesentlich einfacheren Zugangs-Vorraussetzungen, aber auch der Popularität, welcher der CB-Funk kurz nach seiner Einführung im Jahr 1975 gewann, und welche bis heute unvermindert anhält.

    Im Folgenden wollen wir nun den CB-Funk mit allen Vor- und Nachteilen darstellen.

    CB-Funk: Geschichte

    1974 verabschiedete die CEPT in Lissabon eine Empfehlung für einen Hobbyfunk im 27-MHz Bereich. In Deutschland wurde die CEPT-Empfehlung zum 01. Juli 1975 durch die Amtsblattverfügung 393/1975 von der Deutschen Bundespost (DBP) umgesetzt und damit CB-Funk eingeführt. Erlaubt war der Betrieb auf 12 Frequenzen (Kanal 4 bis 15) mit einer maximalen Sendeleistung von 0,5 Watt PEP bzw. 0,1 Watt ERP(für Handfunkgeräte). Sogenannte bewegliche Sprechfunkanlagen (Mobil- und Handfunkgeräte) waren durch eine Allgemeingenehmigung anmelde- und gebührenfrei. Ortsfeste Sprechfunkanlagen (Feststationen) hingegen mussten jedoch bei der DBP angemeldet werden, die monatliche Genehmigungsgebühr betrug DM 15.- . Feststationen wurde ein Rufname zugeteilt, welcher aber meist frei gewählt werden durfte. Der Funkverkehr zwischen Feststationen untereinander war untersagt. Als Modulationsart kam Anfangs ausschließlich Amplituden-Modulation (AM), ab 1978 zunehmend auch Frequenz-Modulation (FM) zum Einsatz.

    1981 veröffentlichte das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) im Amtsblatt 62/1981 die Verfügung 434/1981. Diese gab die Funkkanäle 1 bis 22 für den Betrieb mit 0,5 Watt in FM frei. Die Gebühr für Feststationen wurde auf DM 10.- gesenkt und es sollte eine sogenannte Pilotton-Sperre eingeführt werden, mit welchem der Funkverkehr der Feststationen untereinander blockiert werden sollte (wurde von der Industrie weitesgehend ignoriert). Die alten 12 Kanal-AM Geräte sollten durch eine Anmeldefrist bis zum 31.12.1982 langsam aus dem Verkehr gezogen werden. Ab dem 01.01.1992 sollte AM endgültig verboten werden.

    Das BMPT hatte die Rechnung ohne die CB-Funker und die CB-Industrie gemacht. Die CB-Funker wollten AM behalten und die Industrie jammerte, das die neuen 22-Kanal-Geräte unverkäuflich seien. Am 01.03.83 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Behörde, der CB-Funker und der Industrie statt. Daraus ergab sich folgender Kompromiß, der im Amtsblatt 55/1983 vom 12.04.83 veröffentlicht wurde: Das Anmeldeverbot für 12-Kanal-Heimstationen wurde aufgehoben. Außerdem wurden 40 Kanäle FM freigegeben. Das führte zu der kuriosen deutschen 40/12-Kanal-Regelung. Erstmalig wurde die Gebührenpflicht nicht nur nach der Bauart des Gerätes (Handgerät, Mobil- oder Feststation) bestimmt, sondern auch nach der Modulationsart: Geräte mit 40 FM- und 12-AM-Kanälen - egal, ob Mobil- oder Feststation - kosteten 10 DM Genehmigungsgebühr im Monat. 40-Kanal-FM-Feststationen kosteten 5 DM, 40-Kanal-FM-Mobilgeräte waren anmelde- und gebührenfrei, ebenso alte 12-Kanal-Geräte (Bestandsschutz).

    Wenig später, 1984, gab erneut eine Änderung: Mit Amtsblattverfügung 768/1984 vom 18.09.84 bestimmte das BMPT, das alle FM-Geräte künftig anmelde- und gebührenfrei seien. 40/12-Kanal-Mobil- und Feststationen sowie bestimmte Handfunkgeräte kosteten 5 DM/Monat. Für diese 5 DM Monatsgebühr konnten bis zu fünf Geräte betrieben werden. Diese Regelung hatte bis zum Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes Mitte 1996 Bestand.

    Nach wie vor waren alle Genehmigungen, die sich auf Geräte mit AM bezogen, auf den 31.12.1991 befristet. Ab 01.01.1992 sollte AM-Betrieb nach dem Willen des BMPT nicht mehr zulässig sein (siehe oben). Erst Ende 1988 rückte das BMPT von dieser Position ab und gab AM wieder unbefristet frei.

    Inzwischen wurde der CB-Funk noch einmal aufgewertet. Die RegTP gab den Einsatz beliebiger Antennenarten frei (bis dato waren nur Vertikal-Antennen ohne Gewinn zulässig), zum Beispiel Dipole oder gewinnbringende Richtantennen. Zusätzlich wurden 40 weitere Frequenzen unterhalb der bisherigen 40 Kanäle für den Gebrauch freigegeben, allerdings mit einer gewissen und vielkritisierten Einschränkung: Eine sogenannten Schutzzone zu den Nachbarländern, welche für Feststationen 45 km und für Mobil- und Portabel-Stationen 25 km zum benachbarten Ausland beträgt. Innerhalb dieser Schutzzone ist die Verwendung der Kanäle 41 bis 80 nicht gestattet. Somit hat ein großer Teil der CB-Funk nach wie vor nur 40 Kanäle zur Verfügung.

    Mit der Verfügung 289/1997, geändert durch Verfügung 50/1998, der RegTP wurden nun auch digitale Betriebsarten im CB-Funk freigegeben. In der Hauptsache kommt in Deutschland Packet Radio zum Einsatz. Aber auch andere digitale Betriebsarten wie SSTV oder Morsetelegraphie sind damit möglich geworden.
    Mit der Verfügung 288/1997 sollte eine Rufzeichenpflicht im digitalen CB-Funk eingeführt werden, welche jeden Funker verpflichtete, ein von der RegTP zugeteiltes Rufzeichen für digitale Betriebsarten zu benutzen. Allerdings stieß diese Regelung auf heftigsten Wiederstand unter den Funkern und Verbänden, so das diese mit der Verfügung 49/1998 zurück gezogen wurde. Dem digitalen CB-Funker stehen nun Rufzeichen aus einer, von der ITU zugeteilten Reihe zur Verfügung, welche aber nicht verwendet werden müssen. Die neusten Verfügungen der Behörden haben die Teilnahme am CB-Funk allerdings wesentlich erleichtert. So ist nun auf den Kanälen 4-15 neben AM auch SSB-Betrieb erlaubt. Zudem wurde die Anmelde- und Gebührenpflicht für die oben genannten Geräte aufgehoben. Somit ist der CB-Funk nun wieder zu dem geworden, was er ursprünglich sein sollte: Ein kostenfreier und für Jedermann zugänglicher Bürgerfunk.

    CB-Funk: Einstieg und Aufstieg Aller Anfang ist schwer, jedoch stellt der Einstieg in den CB-Funk nicht gerade ein unüberwindliches Hindernis dar. Dies wollen wir im folgenden einmal kurz beleuchten. Es können hier bei weitem nicht alle Aspekte behandelt werden. Gerne hilft hier ein CB-Funk Verein aus dem näheren Umkreis, oder der Dill – Funk e.V Haiger weiter.

    Hand-Funkgeräte
    Für junge Einsteiger eignet sich zunächst ein Handfunkgerät, um Schwierigkeiten mit Eltern, Vermietern wegen dem Antennenaufbau aus dem Wege zu gehen. Ein Handfunkgerät hat alles eingebaut, was man zum Funken so braucht und muss nur noch mit Batterien (oder besser noch: wiederaufladbare Akkus) bestückt werden, und schon geht der Funkspaß los. Um mit Handfunkgeräten eine gute Reichweite zu erzielen, klettert man auf eine nahgelegene Erhebung (Hügel, Hausdach, etc).
    Gute Handfunkgeräte zum Einstieg kosten zwischen EUR 60.- und EUR 200.- . Man sollte darauf achten, das sich das Gerät mit normalen Batterien bzw. Akkus aus dem Supermarkt bestücken läst, denn Akkus vom Hersteller sind zumeist ziemlich teuer und unter Umständen auch schwer zu beschaffen. Außerdem sollte das Gerät auch eine sogenannte Gummiwendel-Antenne besitzen, das ist eine kurze, maximal 20cm lange Gummi-Wurst, welche zwar die Reichweite des Gerätes verringert, aber auch die Gefahr des Abbrechens der wesentlich längeren Teleskop-Antenne ausschließt. Bessere Geräte kann man sowohl mit Gummi- Antenne als auch mit Teleskop-Antenne betreiben.

    Mobil-Funkgeräte
    Wer vorwiegend von zu Hause oder aus dem Auto am CB-Funk-Geschehen teilnehmen möchte, kauft ein Mobilfunkgerät. Diese sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug vorgesehen und besitzen deswegen keine eingebauten Antennen und Batterien. Ein einfaches Mobilgerät mit einem Minimum an Ausstattung kostet ca. EUR 80.- - man sollte aber idialerweise nicht mehr als EUR 200.- ausgeben, dafür bekommt man jedoch Geräte welche in Ausstattung und Empfindlichkeit als sehr gut zu bewerten sind. Zum Betrieb einer Mobilfunke außerhalb des Fahrzeuges benötigt man unbedingt noch ein Netzteil, welches an einer geregelten Festspannung von 12 Volt (bzw. 13,8 V) einen Strom von mindestens 3-4 Ampere abgeben kann. Das Netzteil sollte kurzschlusssicher sein und dürfte zwischen EUR 30.- und EUR 80.- erhältlich sein.
    Bei einem Fahrzeug-Einbau ist darauf zu achten, das die Beinfreiheit des Fahrers nicht eingeschränkt wird und alle Bedienelemente wie Schaltknüppel oder Handbremse ohne Kabelverhau zugänglich sind. Eine Montage des Gerätes am Fahrzeug-Himmel ist verkehrsrechtlich verboten (Ausnahme: LKWs mit Montagemöglichkeit unter Dach). Zudem sollte das Funkgerät während der Fahrt entweder nicht bedient werden, oder so montiert sein, das es vom Fahrer ohne viel Kopfverdrehen einsehbar ist.

    Antennen zu Hause
    Ein Antenne stellt das wichtigste Element einer Funkstation dar, und entscheidet im wesentlichen über die Reichweite der Funkgespräche. Leider sind durchschnittliche CB-Funk-Antennen zwischen 5 und 6,5 Meter lang und deshalb meist nur geeignet für die Dach- oder Balkon- Montage (wichtig: Genehmigung des Vermieters einholen). Kleinere Antennen, zum Beispiel für die Balkonmontage, welche zwischen 1 und 1,5 Meter lang sind, gibt es auch, sollten jedoch nur im Fall eines Antennenverbotes montiert werden. Das Thema der idealen Antennen für CB-Funk wird selbst in der Fachliteratur sehr kontrovers behandelt, aber als sehr geeignet aufgrund der mechanischen und elektrischen Eigenschaften ist eine Dachantenne mit halber Wellenlänge (Halb-Lambda-Antenne) mit etwa 5m Länge anzusehen.
    Bei der Montage jeglicher Antennen auf Dach und Balkon ist unbedingt auf eine gute Erdung zu achten, damit im Falles eines Blitzeinschlages keine Schäden entstehen. Der Elektro-Fachhandel gibt hier gerne Auskunft. Am besten sucht man sich einen anderen Funker, welcher einem beim Aufbau der Antenne behilflich ist.
    Neben der Antenne auf dem Dach (Balkon) benötigt man noch Antennenkabel, welches unter der Bezeichnung RG-213 ebenfalls im Funkfachhandel erhältlich ist. Das ebenfalls erhältliche Kabel vom Typ RG-58 eignet sich aufgrund elektrischer Bedingungen für die heimische Montage nicht besonders.
    Die Herab- bzw. Hereinführung des Kabels vom Montage-Punkt der Antenne zum Funkgerät ist ganz individuell zu klären, meistens wird man sich mit einem kleinen Loch im Fenster- Rahmen zur Durchführung begnügen.
    Zu guter Letzt muss noch ein Antennenstecker ans Kabel gelötet werden.

    Antennen im Auto
    Die oben erwähnte Halb-Lambda-Antenne ist aus naheliegenden Gründen für eine Auto-Montage nicht geeignet. Hier verwendet man verkürzte Antennen, welche entweder am Fußpunkt oder in der Mitte eine Spule zur elektrischen Verlängerung besitzen. Mobilfunk-Antennen gibt es in Länge zwischen 20cm und 1,5 Metern und kosten zwischen EUR 15.- und EUR 150.- Im allgemeinen gilt hier: Je länger, desto besser (Vorsicht bei Tiefgaragen, Parkhäusern und niedrigen Brücken).
    Idealerweise wird eine Mobil-Antenne auf dem Autodach in der Wagenmitte montiert, es bieten sich aber auch der Kotflügel, der Kofferraumdeckel oder die Regenrinne an. Man sollte bei der Montage unbedingt auf einen guten Kontakt zur Fahrzeug-Karosserie achten, dies ist wichtig für das Funkgerät (siehe weiter unten im Text). Im Fahrzeug wird allgemein das schon erwähnte RG-58 Antennekabel verwendet, weil es recht dünn ist, und somit leichter durch vorhandene Hohlräume und Ritzen passt. Das Kabel darf jedoch bei der Verlegung nicht geknickt werden.

    Jede Antenne besitzt eine Möglichkeit zur mechanischen Verlängerung bzw. Verkürzung, dies dient zum Abgleich der Antenne, welcher ebenfalls mit dem Stehwellen-Messer durchzuführen ist. Vorsicht: Beim Abgleich von Dachantennen nicht herunterfallen.

    Zubehör für zu Hause und im Fahrzeug
    Als notwendiges Zubehör für den Betrieb von Mobilstationen mit externen Antennen ist unbedingt ein sogenanntes Stehwellen-Messgerät anzuschaffen. Dieses wird zwischen Antenne und Funke geschaltet und zeigt das Verhältnis zwischen ausgesendeter und reflektierter Sendeleistung an. Sendeleistung wird zum Beispiel von geknickten Antennenkabel oder schlecht angepassten Antennen reflektiert, und rückwärts in das Funkgerät zurück gestrahlt. Wenn die reflektierte Sendeleistung zu groß ist, kann das Funkgerät schnell Schaden nehmen und muss für teures Geld repariert werden.

    Sowohl für zu Hause als auch im Auto bietet sich die Montage eines Zusatzlautsprechers an, da die eingebauten Lautsprecher meist recht dürftig und erfahrungsgemäß immer an der Geräteseite sitzen, an welcher das Gerät montiert wurde. Ein Lautsprecher im eigenen Gehäuse mit einer Leistung von ca. 2 bis 5 Watt reicht vollkommen aus.

    ... los gehts
    In den meisten Gegenden in Deutschland wird der Kanal 1 (FM) als Anrufkanal benutzt und sollte von Gesprächen freigehalten werden. Im Grenzgebiet zu anderen Staaten werden andere Anrufkanäle benutzt (zum Beispiel im Bodensee-Gebiet der Kanal 40 FM). Nach einem kurzen Anruf auf dem Anrufkanal (meistens etwa: "CQ CQ von der Station XXX") sollte man nach Vereinbarung auf einen freien Kanal wechseln (Erst hören oder Fragen, ob der Kanal wirklich frei ist). Für Gespräche ebenfalls ungeeignet sind die Kanäle 9 (Fernfahrer), sowie 24 und 25 (Datenfunk), welches bundesweit gleich verwendet werden. In den Grenzgebieten sind außerdem bei 80-Kanal-Funkgeräten die sogenannten Schutzabstände einzuhalten.

    Nun wünscht der Dill – Funk e.V. Haiger viel Spaß beim gemeinsamen Hobby und vor allem wenig Störungen.

    CB-Funk: Abkürzungen im Funkverkehr

    Wie man im Kapitel Einstieg bereits lesen konnte, wurden dort sehr merkwürdige Abkürzungen bzw. Kürzel (z.B. CQ) verwendet. Diese entstammen teilweise dem Morsefunk-Verkehr im Amateurfunk, teilweise sind sie aber auch einfach nur Umgangssprachliche Redewendungen oder Verballhornung technischer Begriffe. Die im CB-Funk verwendeten Abkürzungen, sollen hier kurz erklärt werden.

     

    Auswahl allgemeiner Abkürzungen:

    CQ

    Allgemeiner Anruf von ...

    Mike

    Mikrofon

    Roger

    Alles verstanden

    Matsch

    Störungen

    Oberwelle

    Ehefrau / Freundin

    Harmonische(n)

    Kind (Kinder)

    Glatteis / Gewitter

    Radarkontrolle

    Spargel

    Antenne

    Brenner

    HF-Verstärker (verboten)

    DX

    Weitverkehrsverbindung

    73

    Viele Grüße

    55

    Alles Gute

    88

    Viele Küsse

    99

    Verschwinde, hau ab

    Aus dem kommerziellen Funkverkehr zuerst vom Amateurfunk übernommen und? später dann von CB-Funkern adaptiert, entstammen die Q-Schlüssel.

     

    Auswahl gebräuchlicher Q-Schlüssel:

    QSL

    Bestätigung einer Funkverbindung per s.g. QSL-Karte

    QRM

    Störungen

    QRZ

    Ich rufe ...

    QTH

    Mein Standort ist ...

    QSO

    Funkverbindung (mit ...)

    QRL

    Arbeit (Ich muss zur Arbeit)

    QRT

    Ende des Funkverkehrs (Ich mach jetzt Schluss)

    QRV

    Empfangsbereit



    Die Qualität einer Funkverbindung wird (wie im Amateurfunk auch) nach bestimmten Vorgaben beurteilt. Man spricht hier von einem Rapport. Dieser wird gebildet aus dem R-Wert (R = engl. readeability = Lesbarkeit) welcher geschätzt wird, und dem? S-Wert (S = engl. Signal strength = Signalstärke), welchen man am sogenannten? ? S-Meter des Funkgerätes ablesen kann. Den R-Wert beurteilt man anhand folgender Tabelle:

     

    1

    sehr schwer verständlich

    2

    schwer verständlich

    3

    verständlich

    4

    gut verständlich

    5

    sehr gut verständlich